Die negative Fortführungsprognose erfordert ein fristgerechtes Handeln

Kommt die Fortführungsprognose zu einem negativen Ergebnis, ist dies für jeden Geschäftsführer zunächst ein schwerer Schlag. Doch mit diesem Resultat ergibt sich für die Verantwortlichen auch eine ganz neue Verpflichtung. Innerhalb der nächsten drei Wochen sind die Geschäftsführer dazu verpflichtet die Insolvenz zu beantragen. Dies geschieht am zuständigen Amtsgericht und gehört zu den Aufgaben, die nicht an einen der Angestellten des Unternehmens weitergeleitet werden können. Einfach im Unternehmen die Lichter auszumachen, das Büro zu räumen und sich nicht länger um die Verantwortung zu kümmern ist keine Alternative. Trifft der Antrag nicht binnen der drei Wochen ein, ist der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt, welcher in Deutschland nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch tatsächlich strafrechtlich verfolgt und geahndet wird.

Trotz der schlechten Vorzeichen sind die Prognosen nicht rabenschwarz

Nietjuh / Pixabay

Negative Fortführungsprognosen und die Insolvenz sind nicht zu Unrecht mit einem sehr schlechten Image behaftet. Dem Geschäftsführer kommt zudem innerhalb dieses Szenarios oftmals die Rolle des Schuldigen zu. Dennoch gibt es auch unter diesen Voraussetzungen immer wieder Unternehmern, denen es gelingt sich wie der sprichwörtliche Phönix aus der Asche zu erheben. Damit die Chance auf eine Sanierung besteht, ist es jedoch erforderlich sich auch professionelle Hilfe zu sichern. Dies beginnt bereits mit dem Ausstellen der Fortführungsprognose. Den Experten gelingt es nicht nur die erforderlichen Zahlen zu vergleichen und zu einem Ergebnis zu kommen, sondern auch die Situation darüber hinaus weiter einzuschätzen. Erfahrene Berater haben oftmals Tipps und Lösungsstrategien im Kopf, um in diesem schweren Zeitraum gleichzeitig eine Perspektive bereitzuhalten.

Professionelle Berater verpflichten sich selbst der Verschwiegenheit

In einigen Branchen verbreiten sich die Neuigkeiten über Zahlungsschwierigkeiten und eine drohende Insolvenz noch immer wie ein Lauffeuer. Mit der Beauftragung eines Krisenberaters ist es nicht erforderlich zu befürchten, dass die drohende Pleite schon bald zum Stadtgespräch wird. Viele Experten verpflichten sich selbst zur Diskretion und Verschwiegenheit und besprechen interne Informationen weder im geschäftlichen noch privaten Umfeld. Damit ist es ausgeschlossen, dass diese Informationen in die falschen Hände geraten und dadurch vielleicht Kunden und Investoren abschrecken.